...den brauch ich nicht oder bei mir hat es noch nie gebrannt. So oder so ähnlich bekommt man es öfter bei Gesprächen zu hören ...
Doch "...der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betrofenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss... "
Qulle: Oberverwaltungsgericht Münster
Darum schützen Sie, dass was Ihnen am meisten wert ist, "Ihr Leben".
Seit 01.01.2016 sind Rauchwarnmelder in Sachsen für genehmigungspflichtige Um- und Neubauten Pflicht!
Als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 und Kohlenmonoxidwarnmelder nach DIN 50292, beraten wir Sie kompetent vor Ort und finden einen optimalen Schutz.
Greifen Sie auf unser Fachwissen zurück und begehen nicht den Fehler, einen Rauchwarnmelder zu installieren ohne Hintergrundwissen.
Den der beste Rauchwarnmelder nützt Niemandem etwas, wenn er an einem falschen Ort montiert wurde oder ungeeignet ist.